Dissertation

Im Zentrum des Doktoratsstudiums stehen die eigenständige wissenschaftliche Forschung und das Abfassen der Dissertation. Die Beurteilung der Dissertation am Ende des Doktorats erfolgt in der Regel durch zwei Gutachter*innen. Die Studierenden und betreuenden Personen haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht.

 

Bestellung der Gutachter*innen

Bitte um Nennung von drei Gutachter*innen, von denen der Studienpräses zwei auswählen wird. Diese Gutachter*innen sollten vorrangig externe sein. In begründeten Fällen können auch interne Kolleg*innen genannt werden. Bitte auf eine ausgewogene Genderverteilung achten.

Die Bestellung einer Betreuungsperson der Dissertation ist nur in gutbegründeten Fällen zulässig; in diesem Fall ist jedenfalls zusätzlich auch die Beurteilung durch eine fachlich entsprechend ausgewiesene externe Person vorzusehen.

Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Zuweisung der Beurteiler*innen spätestens vier Wochen vor Einreichen der Dissertation abzugeben (elektronsich unter doktorat.sscpkw@univie.ac.at)

Gemeinsam mit dem Antrag und dem Abstract (auf Deutsch und nach Möglichkeit in Englisch) müssen bei externen Beurteiler*innen, die nicht an der Universität Wien beschäftigt sind, zusätzlich ein Lebenslauf (1-2 Seiten) und eine Publikationsliste (auszugsweise) dieser externen Personen beigelegt werden.

 

Kriterien für die Begutachtung von Dissertationsschriften: Hinweise für Gutachter*innen finden Sie hier

Einreichung der Dissertation

Vor der Einreichung der Dissertation muss Folgendes erledigt sein:

  • Dissertationsvereinbarung
  • jährliche Fortschrittsberichte
  • Zuweisung an Beurteiler*innen

 

Bei der Einreichung der Dissertation:

Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Ab­ga­be sind im Leitfaden nachzulesen (Anmerkung: Punkt III. Absatz 3 muss aufgrund der derzeitigen Lage nicht eingehalten werden).

Die gebundene Version der Dissertation muss NICHT innerhalb von zehn Tagen abgegeben werden!

Es werden nur zweisprachige Titelblätter akzeptiert. Bitte beachten Sie beim Titelblatt die Formvorgaben "Deckblatt".

  1. Hochladen der wissenschaftlichen Arbeit auf Hopla.
  2. Nach der Plagiatsprüfung schicken Sie die unterschriebene Hochladebestätigung per Email ans SSC (doktorat.sscpkw@univie.ac.at).
  3. Danach geben Sie Ihre hart gebundene Dissertation (3 Exemplare) sobald wie möglich beim Portier am Campus, Spitalgasse 2, Zugang 4.5, von Montag bis Freitag, zwischen 08:00 und 18:00 ab, oder schicken Sie diese per Post an Spitalgasse 2, Campus Hof 1, Tür 1.9, 1090 Wien. Die Abgabe sollte spätestens vor Erhalt der Abschlussunterlagen erfolgen.
  4. Warten Sie auf die Nachricht vom SSC über die Beurteilung (max. vier Monate). Wir verständigen Sie, sobald BEIDE Gutachten bei uns eintreffen.


Informationen zu kumulativen Dissertationen der Doktoratsstudienprogrammleitung für das Doktoratsstudium der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät und des Zentrums für Translationswissenschaft

Bitte beachten

Formvorschriften für das Deckblatt

Bitte gestalten Sie das Deckblatt gemäß den gültigen Formvorschriften.

Die Mitbetreuung ist am Deckblatt nur dann anzuführen, wenn diese von Ihrer Betreuungsperson beantragt und genehmigt wurde. Darüber wurden Sie per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

Die Matrikelnummer ist nicht am Deckblatt anzuführen.

Wenn Sie eine mehrbändige Arbeit einreichen, so ist in allen Bänden ein Titelblatt einzubinden. Unter dem Titel Ihrer Arbeit vermerken Sie bitte "Band 1 von 2 / Volume 1 of 2" (Band 2 von 2 / Volume 2 of 2).

Sperre der Benutzung der Dissertation

Die Benutzung einer Dissertation kann mit entsprechender Begründung für die Dauer von maximal fünf Jahren in der Universitäts- und Fachbibliothek gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist beim Einreichen der Dissertation abzugeben. Die Sperre ist durch die Betreuungsperson auf dem Formular zu bestätigen.

  • Wollen Sie die Arbeit nur von der online-Verfügbarkeit sperren lassen, nicht jedoch von der Aufstellung in Universitäts- und Fachbibliothek, dann kreuzen Sie bitte beim Hochladen im Hopla entsprechendes Feld an (siehe auch Hinweise zur Online Sperre)