Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch zwei/mehrere Studierende ist möglich. Die folgenden Punkte sind neben der üblichen Vorgangsweise zur Anmeldung der Diplom-/Masterarbeit und Abgabe der Diplom-/Masterarbeit zu berücksichten:
- Anmeldung der Masterarbeit: vermerken Sie am Formular „Ansuchen um Thema und Betreuung“ die gemeinsame Bearbeitung des Themas und den Namen, sowie Matrikelnummer der Mitautor_in.
Bearbeitung der wissenschaftlichen Arbeit
- Die Leistungen der wissenschaftlichen Arbeit der einzelnen Studierenden müssen gesondert beurteilbar sein und sind daher in der Arbeit exakt zu dokumentieren z.B. im Inhaltsverzeichnis, zu Beginn jedes Kapitels, etc. Der Umfang der Einzelleistungen muss für sich alleine einer Masterarbeit entsprechen.
Abgabe der Masterarbeit
Aus organisatorischen Gründen muss jede_r Studierende eine eigene elektronische und gebundene Arbeit einreichen. Am Titelblatt ist die/der weitere Autor_in anzuführen (siehe Mustertitelblätter für gemeinsam verfasste Masterarbeiten).
Aus dem studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Wien zu Masterarbeiten:
§14 (8) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist mit Zustimmung der oder des Studienpräses zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben (§ 81 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002). Um die gesonderte Beurteilbarkeit zu gewährleisten, sind die einzelnen Teile der Arbeit jeweils von einer oder einem einzelnen Studierenden zu verfassen, die oder der ausdrücklich genannt sein muss. Auf die gemeinsame Bearbeitung des Themas insgesamt ist hinzuweisen, die Art der Zusammenarbeit ist zu beschreiben. Dies gilt auch dann, wenn getrennte Arbeiten eingereicht werden.