Frequently Asked Questions FAQ

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  • Kann ich Formulare auch elektronisch an das SSC übermitteln?

    Ja. Alle Formulare können auch per E-Mail vom u:account übermittelt werden, außer es wird ausdrücklich nach der gedruckten Version gefragt.

  • Wie komme ich zu einem Sammelzeugnis?

    Es besteht die Möglichkeit sich das aktuelle Sammelzeugnis in deutscher oder englischer Sprache über u:space auszudrucken (unter Persönliches -> Meine Dokumente). Der Sprachwechsel erfolgt indem man rechts oben die Sprache der Webseite ändert.

    Weitere Dokumente und Nachweise können auf derselben Seite heruntergeladen werden. Bei semesterspezifischen Dokumenten wählen Sie bitte das richtige Semester.

  • Was sind Anerkennungen von Studienleistungen?

    Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein be­stimm­tes Studium anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die An­er­ken­nung von Studienleistungen setzt voraus, dass diese inhaltlich und um­fang­mäß­ig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.

    Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prü­fungs­leis­tun­gen (§ 78) beantragt wer­den.

    Weitere Informationen finden Sie unter diesen beiden Links:

    Anerkennung von Prüfungen (Bachelor, Master und Diplom)
    Anerkennung von Prüfungen (Doktorat)

  • Was ist ein Anerkennungsbescheid?

    Lehrveranstaltungen, die in anderen Studienrichtungen oder auf anderen Universitäten absolviert wurden, können für das eigene Studium angerechnet werden. Nach Prüfung und Genehmigung der Studienprogrammleitung wird darüber ein Bescheid, der Anerkennungsbescheid, ausgestellt. Erst nach der Abholung des Bescheids in der jeweiligen StudienServiceStelle scheinen die entsprechenden anerkannten Leistungen im u:space im Sammelzeugnis auf.

    Der Anerkennungsbescheid ist ein rechtsgültiges Dokument und muss aufgehoben werden. Beim Abschluss des Studiums, sprich bei der Einreichung des Prüfungspasses, müssen alle Anerkennungsbescheide mitgebracht werden.

  • Was ist ein Zulassungsbescheid?

    Der Zulassungsbescheid wird zu Beginn eines nicht-fachgleichen MA- oder Doktoratsstudiums ausgestellt und gibt Auskunft über

    • die erfolgte Zulassung
    • die erfolgte Zulassung mit Auflagen
    • die Ablehnung des Zulassungsantrags

    Der Zulassungsbescheid wird von der Studienzulassung ausgestellt.

  • Wann muss die Lateinergänzungsprüfung spätestens abgelegt werden?

    Die Lateinergänzungsprüfung darf nicht die letzte Prüfung im Studium sein.

    Gilt das nur für ein Fach oder für beide?

    Für beide Fächer. Es wird allerdings dringend empfohlen, die Lateinergänzungsprüfung möglichst früh im Studium abzulegen.

  • Kann ich das Thema für die Masterarbeit erst einreichen, nachdem ich den Prüfungspass an der StudienServiceStelle eingereicht habe?

    Nein, die Masterarbeit kann auch schon vor der Einreichung des Prüfungspasses eingereicht werden. Das Thema ist anzumelden, sobald Sie mit der Masterarbeit beginnen. Eine Anmeldung zur Masterprüfung ist aber erst nach der Bearbeitung des Prüfungspasses möglich. Generell wird empfohlen, den Prüfungspass einzureichen, sobald alle Leistungen (außer der Masterarbeit und der Masterprüfung bzw. Defensio) absolviert wurden.

  • Kann mehr als eine Person eine Masterarbeit schreiben?

    Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch zwei/mehrere Studierende ist möglich. Die folgenden Punkte sind neben der üblichen Vorgangsweise zur Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe der Masterarbeit zu berücksichten:

    • Anmeldung der Masterarbeit: vermerken Sie am Formular „Ansuchen um Thema und Betreuung“ die gemeinsame Bearbeitung des Themas und den Namen, sowie Matrikelnummer der Mitautor*in.
    Bearbeitung der wissenschaftlichen Arbeit
    • Die Leistungen der wissenschaftlichen Arbeit der einzelnen Studierenden müssen gesondert beurteilbar sein und sind daher in der Arbeit exakt zu dokumentieren z.B. im Inhaltsverzeichnis, zu Beginn jedes Kapitels, etc. Der Umfang der Einzelleistungen muss für sich alleine einer Masterarbeit entsprechen.
    Abgabe der Masterarbeit

    Aus organisatorischen Gründen muss jede*r Studierende eine eigene elektronische und gebundene Arbeit einreichen. Am Titelblatt ist die/der weitere Autor*in anzuführen.


    Aus dem studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Wien zu Masterarbeiten:

    §14 (8) Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist mit Zustimmung der oder des Studienpräses zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben (§ 81 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002). Um die gesonderte Beurteilbarkeit zu gewährleisten, sind die einzelnen Teile der Arbeit jeweils von einer oder einem einzelnen Studierenden zu verfassen, die oder der ausdrücklich genannt sein muss. Auf die gemeinsame Bearbeitung des Themas insgesamt ist hinzuweisen, die Art der Zusammenarbeit ist zu beschreiben. Dies gilt auch dann, wenn getrennte Arbeiten eingereicht werden.

  • Was heißt "Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit"?

    Eine Sperre bedeutet, dass die wissenschaftliche Arbeit in der Universitätsbibliothek nicht aufgestellt wird. Die Benutzung einer Masterarbeit kann mit entsprechender Begründung für die Dauer von maximal fünf Jahren gesperrt werden (Antrag notwendig).

    Wollen Sie die Arbeit nur von der online-Verfügbarkeit sperren lassen, dann kreuzen Sie bitte beim Hochladen im Hopla entsprechendes Feld an.

  • Wie melde ich mich zu einer akademische Abschlussfeier an?

    Akademische Abschlussfeiern werden vom Veranstaltungsmanagement der Universität Wien organisiert.

    Sie können sich für eine Abschlussfeier via u:space anmelden, aber erst dann, wenn der Verleihungsbescheid rechtskräftig ist.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Veranstaltungsmanagements.