Anerkennung von Prüfungen (Doktorat)

Anerkennungen für das Doktoratsstudium erfolgen über das StudienServiceCenter.

Weitere Informationen

Anerkennung von Prüfungen (Bachelor und Master)

Information und Beratung

Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein be­stimm­tes Studium anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die An­er­ken­nung von Studienleistungen setzt voraus, dass diese inhaltlich und um­fang­mäß­ig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.

Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prü­fungs­leis­tun­gen (§ 78) beantragt wer­den.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Studienleistung gleichwertig ist, kon­tak­tie­ren Sie Ihre Studienprogrammleitung bevor Sie den Antrag für die Anerkennung einreichen.

 

Antrag einreichen

Nach Absprache mit Ihrer Studienprogrammleitung bzw. Studienservicestelle, reichen Sie den ausgefüllten An­trag für die Ausstellung des Bescheides über die Anerkennung in Ihrer StudienServiceStelle ein.

Konkrete Informationen, wie Anerkennungen von Lehrveranstaltungen für Ihr Studium gehandhabt werden, entnehmen Sie bitte direkt der Homepage Ihrer jeweiligen StudienServiceStelle.