Aufgaben und Bestellmodus

Die Aufgaben

Die Studienprogrammleiter_innen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit die zentralen Ansprechpersonen für Studierende. Zur laufenden Beobachtung und Optimierung der Studienorganisation in der von den Studienprogrammleiter_innen betreuten Studienrichtung wird ein Beratungsorgan - eine Studienkonferenz - eingerichtet. Die Mitglieder der Studienkonferenz werden jeweils zur Hälfte von Studierenden und Lehrenden gestellt. Unter anderem erfüllen die Studienprogrammleiter_innen folgende Aufgaben:

  • Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)
  • Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements
  • Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide und Bildung von Prüfungssenaten
  • Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien
  • Bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studienrichtungen (Studienplan/Curriculum)
  • Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich

Bestellmodus

Die Studienprogrammleiter_innen werden auf Vorschlag des Dekanats durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Zur Studienprogrammleitung können wissenschaftliche Mitarbeiter_innen der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben können die Studienprogrammleiter_innen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden werden.