Zulassung zum Doktoratsstudium

Allgemeine Voraussetzungen und Zulassung

Für die ordentliche Zulassung zu einem Doktorats-/PhD-Studium gelten bestimmte Voraussetzungen, welche je nach Art des Studienabschlusses sowie in Ab­hängigkeit des Ausstellungslandes der Unterlagen und der Staatsangehörigkeit un­ter­schied­lich sind.

Seit Juli 2018 ist die Zulassung zu Doktorats-/PhD-Studien in der DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung angesiedelt. 
Detaillierte Informationen zu den Vor­aus­set­zun­gen sowie zum Zulassungsverfahren zum Doktorats-/PhD-Studium erhalten Sie über das DoktorandInnenzentrum.

In Bezug auf die erforderlichen Deutsch- und/oder Englischkenntnisse gelten die Verordnungen des Rektorates hinsichtlich der Nachweise. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der DLE Studienservice und Lehrwesen.