Dissertation
Im Zentrum des Doktoratsstudiums stehen die eigenständige wissenschaftliche Forschung und das Abfassen der Dissertation. Die Beurteilung der Dissertation am Ende des Doktorats erfolgt in der Regel durch zwei Gutachter*innen. Die Studierenden und betreuenden Personen haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht.
- Informationen zu Urheberrecht & Bildnutzung finden Sie auf der Webseite des Büros Studienpräses.
Bestellung der Gutachter*innen
Bitte um Nennung von drei Gutachter*innen, von denen der Studienpräses zwei auswählen wird. Diese Gutachter*innen sollten vorrangig externe sein. In begründeten Fällen können auch interne Kolleg*innen genannt werden. Bitte auf eine ausgewogene Genderverteilung achten.
Die Bestellung einer Betreuungsperson der Dissertation ist nur in gut begründeten Fällen zulässig; in diesem Fall ist jedenfalls zusätzlich auch die Beurteilung durch eine fachlich entsprechend ausgewiesene externe Person vorzusehen.
Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Zuweisung der Beurteiler*innen spätestens vier Wochen vor Einreichen der Dissertation abzugeben (elektronsich unter doktorat.sscpkw@univie.ac.at).
Gemeinsam mit dem Antrag und dem Abstract (auf Deutsch und nach Möglichkeit in Englisch) müssen bei externen Beurteiler*innen, die nicht an der Universität Wien beschäftigt sind, zusätzlich ein Lebenslauf (1-2 Seiten) und eine Publikationsliste (auszugsweise) dieser externen Personen beigelegt werden.
Kriterien für die Begutachtung von Dissertationsschriften: Hinweise für Gutachter*innen finden Sie hier.
Abgabe der Dissertation
Vor der Einreichung muss Folgendes erledigt sein:
- Dissertationsvereinbarung
- jährliche Fortschrittsberichte
- Zuweisung an Beurteiler*innen
- Prüfungspass (inkl. Sammelzeugnis, bevorzugt vor der Einreichung, für Details siehe)
Bei der Einreichung der Dissertation:
Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Abgabe sind im Leitfaden nachzulesen.
Wenn Sie eine mehrbändige Arbeit einreichen, so ist in allen Bänden ein Titelblatt einzubinden. Unter dem Titel Ihrer Arbeit vermerken Sie bitte "Band 1 von 2 / Volume 1 of 2" (Band 2 von 2 / Volume 2 of 2).
- Hochladen der wissenschaftlichen Arbeit auf u:space. Werden Textgleichheiten der Arbeit mit anderen Texten festgestellt, prüft die Studienprogrammleitung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung auf Ihren u:account über eine erfolgreiche Plagiatsprüfung (kann ein paar Tage dauern).
- Nach der Plagiatsprüfung schicken Sie die unterschriebene Hochladebestätigung per Email ans SSC (doktorat.sscpkw@univie.ac.at).
- Danach geben Sie Ihre hart gebundene Dissertation (3 Exemplare) sobald wie möglich beim Portier am Campus, Spitalgasse 2, Zugang 4.5, von Montag bis Freitag, zwischen 08:00 und 18:00 ab, oder schicken Sie diese per Post an Spitalgasse 2, Campus Hof 1, Tür 1.9, 1090 Wien. Die Druckversion muss mit der elektronisch eingereichten Version genau übereinstimmen.
- Warten Sie auf die Nachricht vom SSC über die Beurteilung (gesetzliche Beurteilungsfrist beträgt vier Monate). Wir verständigen Sie, sobald BEIDE Gutachten bei uns eintreffen.
Informationen zu kumulativen Dissertationen der Doktoratsstudienprogrammleitung für das Doktoratsstudium der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät und des Zentrums für Translationswissenschaft
Sperre der Benutzung der Dissertation
Die Benutzung einer Dissertation kann mit entsprechender Begründung (Details auf der Webseite des Büro Studienpräses) für die Dauer von maximal fünf Jahren in der Universitäts- und Fachbibliothek gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist beim Einreichen der Dissertation abzugeben. Die Sperre ist durch die Betreuungsperson auf dem Formular zu bestätigen.
- Wollen Sie die Arbeit nur von der online-Verfügbarkeit sperren lassen, nicht jedoch von der Aufstellung in Universitäts- und Fachbibliothek, dann kreuzen Sie bitte beim Hochladen im Hopla entsprechendes Feld an (siehe auch Hinweise zur Online Sperre). Hierfür ist kein gesonderter Antrag notwendig.