Zulassung zum Doktoratsstudium
Allgemeine Voraussetzungen und Zulassung
Für die ordentliche Zulassung zu einem Doktorats-/PhD-Studium gelten bestimmte Voraussetzungen, welche je nach Art des Studienabschlusses sowie in Abhängigkeit des Ausstellungslandes der Unterlagen und der Staatsangehörigkeit unterschiedlich sind.
Seit Juli 2018 ist die Zulassung zu Doktorats-/PhD-Studien in der DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung angesiedelt.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen sowie zum Zulassungsverfahren zum Doktorats-/PhD-Studium erhalten Sie über das DoktorandInnenzentrum.
In Bezug auf die erforderlichen Deutsch- und/oder Englischkenntnisse gelten die Verordnungen des Rektorates hinsichtlich der Nachweise. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der DLE Studienservice und Lehrwesen.