Dissertationsvereinbarung
Satzungsgemäß ist eine Dissertationsvereinbarung zwischen der Betreuungsperson und der/dem Dissertant*in mit Zustimmung des zuständigen studienrechtlichen Organs nach Absolvierung der fakultätsöffentlichen Präsentation des Dissertationsvorhaben abzuschließen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird in den jeweiligen Curricula festgelegt (auf der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät sind es 24 ECTS).
Merkblatt zum Abschließen der Dissertationsvereinbarung.
Allgemeine Informationen über die Dissertationsvereinbarung finden sie hier.
Schicken Sie die unterschriebene Dissertationsvereinbarung an doktorat.sscpkw@univie.ac.at.
Lehrveranstaltungen und Curriculum
Das Doktoratsstudium beinhaltet neben dem Verfassen der Dissertation auch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Welche Leistungen verpflichtend und in welchem Umfang erbracht werden müssen (z.B. Anzahl an ECTS-Punkten), ist im jeweiligen Curriculum geregelt (auf der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät sind es 24 ECTS). Die Lehrveranstaltungen sollen das Dissertationsprojekt begleiten und Ihre Forschung bestmöglich unterstützen.
Lehrveranstaltungen für das Doktoratsstudium sind im Vorlesungsverzeichnis aufgelistet (Link zum u:find). In der Regel werden nur Lehrveranstaltungen aus diesem Bereich anerkannt. In Ausnahmefällen können auch Seminare aus dem Masterstudium belegt werden. Üblicherweise werden auch für externe Leistungen wie beispielsweise Konferenzpräsentationen, Summer School Teilnahmen etc. ECTS-Punkte vergeben, dies obliegt jedoch der Doktoratsstudienprogrammleitung.
In der Regel entscheiden die Doktorand*innen gemeinsam mit Ihren Betreuer*innen welche Seminare besucht werden und erstellen in der Dissertationsvereinbarung einen individuellen, auf das Dissertationsprojekt zugeschnittenen "Trainingsplan".
Jährliche Fortschrittsberichte
Jährliche Fortschrittsberichte sind in der Satzung der Universität Wien unter § 15 (14) vorgeschrieben.
Die Fortschrittsberichte müssen nach Genehmigung der Dissertationsvereinbarung einmal jährlich per E-Mail als PDF an das SSC geschickt werden (doktorat.sscpkw@univie.ac.at).
HINWEIS zur Abgabe der Fortschrittsberichte am SSC:
Diese können das ganze Jahr über gesendet werden, es gibt keine monatliche Einschränkung. Wenn Sie mehrere jährliche Fortschrittsberichte auf einmal abgeben, werden diese nicht angenommen.
Allgemeine Informationen finden sie hier.
Info Fortschrittsbericht
Änderungen betreffend Thema, Betreuung und/oder Sprache der Dissertation sind unbedingt mittels Formular "Bekanntgabe von Dissertationsthema und Betreuer_in SL/D11" bekannt zu geben.
Titeländerungen müssen nicht extra gemeldet werden. Es reicht diese in Fortschrittsbericht zu erwähnen.
Prüfungspass
Sollten sich Änderungen an den in der Dissertationsvereinbarung vereinbarten Leistungen ergeben (haben), so sind diese in den Fortschrittsberichten zu dokumentieren, und werden entsprechend von der DSPL zur Kenntnis genommen.
Es wird dringend empfohlen, sobald alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden, den Prüfungspass im SSC einzureichen (elektronisch unter doktorat.sscpkw@univie.ac.at). Sie dürfen den Prüfungspass zwar bis zum Ende des Studiums beantragen, jedoch sich erst zur Defensio anmelden, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben (dazu gehört der genehmigte Prüfungspass).
Bitte geben Sie gemeinsam mit dem Prüfungspass auch das Sammelzeugnis und ggf. Anerkennungsbescheide ab.
Anerkennung oder Akzeptanz?
Ich habe die externe Leistung noch VOR der Zulassung zum aktuellen Doktoratsstudium erbracht. -> Dann brauche ich eine ANERKENNUNG.
Ich habe die externe Leistung während des aktuellen Doktoratsstudiums erbracht. -> Dann reicht die AKZEPTANZ.
Akzeptanz externer Leistungen
Die externen Leistungen, welche in der Dissertationsvereinbarung verankert, und während des aktuellen Doktoratsstudiums erbracht wurden, können für dieses Studium akzeptiert werden (z. B. eine Konferenzteilnahme).
Senden Sie den Antrag auf Akzeptanz samt Nachweis per Email an das SSC (doktorat.sscpkw@univie.ac.at).
Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen ab dem Einreichdatum dauern. Nachher wird die Leistung im U:Space ersichtlich.
Anerkennung von Leistungen
Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein bestimmtes Studium anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anerkennung von Studienleistungen setzt voraus, dass diese inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.
Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prüfungsleistungen (§ 78) beantragt werden.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Studienleistung gleichwertig ist, kontaktieren Sie Ihre Studienprogrammleitung bevor Sie den Antrag für die Anerkennung einreichen.
Antrag einreichen
Nach Absprache mit Ihrer Studienprogrammleitung, reichen Sie den ausgefüllten Antrag für die Ausstellung des Bescheides über die Anerkennung elektronisch beim SSC (doktorat.sscpkw@univie.ac.at) ein, gemeinsam mit der Auflistung und dem Erfolgsnachweis.
Die Bearbeitung kann bis zu zwei Monate dauern. Sie werden danach auf Ihre u:account verständigt.