Merkblätter

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  • Begutachtung - Hinweise für Gutachter*innen

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Zur Begutachtung von Dissertationen aus der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien bitten wir Sie, die jeweiligen Projekte im Hinblick auf ihre Dissertationswürdigkeit zu beurteilen.

    Insbesondere bitten wir um Ihre Einschätzung zu folgenden Punkten (selbstverständlich mag diese Reihenfolge und Gewichtung je nach Dissertationsgebiet und Projekt variieren):

    • Forschungshypothese und Ziel der Forschung; Einbettung in den aktuellen Forschungsstand
    • Originalität (Wie innovativ ist die Dissertation?)
    • Umfang, Stellenwert und Auswahl der Untersuchungsgegenstände/Quellen/Corpora (Wie repräsentativ ist das zu untersuchte Material?)
    • Methode (Wie adäquat/zielführend ist/sind die gewählte(n) Methode(n)? Sind die verwendeten Methoden/Konzepte/Ansätze angemessen?)
    • Wissenschaftlichkeit (Wie hoch ist das Niveau methodologischer/theoretischer Reflexion?)
    • Aufbau/Struktur und Vorgehensweise der Arbeit (Wie überzeugend ist die Struktur/Vorgehensweise der Dissertation?)
    • Stil/Schlüssigkeit der Argumente (Werden Fragestellung und Ziel stringent verfolgt?)
    • Conclusio (Wie überzeugend ist die Bestätigung/Widerlegung der Forschungshypothese? Sind die Ergebnisse treffsicher und überzeugend? Leisten sie einen innovativen Beitrag zur Forschungsgemeinschaft? Eröffnen sie Desiderate für Folgeuntersuchungen?)

    Am Ende sollte eine zusammenfassende Begründung zur Notengebung folgen (auf der Basis der aufgezeigten inhaltlichen, methodischen, formalen und sprachlichen Stärken und Schwächen sowie des Innovationsgrads der Arbeit).

     

    Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung bei der wissenschaftlichen Beurteilung unserer Dissertantinnen und Dissertanten!

    Doktorats-Studienprogrammleitung DSPL 42
    Univ.Prof. Dr. Kathrin Sartingen

  • Cotutelle de thèse

    Für Beratung und detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte das Doktorand*innenzentrum.

  • Defensio - Merkblatt zum Ablauf

    Die defensiones sind auf insgesamt 60 Minuten angesetzt. Innerhalb dieser Zeit sind max. 20 Minuten für die öffentliche Präsentation von Seiten der Studierenden vorgesehen und ca. 30 Minuten für den öffentlichen Prüfungsteil mit dem bestellten Prüfungssenat. Direkt im Anschluss findet die interne Diskussion des Prüfungssenates über Ablauf und Ergebnis der defensio statt.

    Sprachen der defensiones sind ausschließlich Deutsch oder Englisch.

    Aufgabe der Studierenden ist dabei, ihre Dissertationsschrift zu präsentieren, auf die Gutachten einzugehen, die dort benannten Monita zu diskutieren sowie letztlich die Fragen des Prüfungssenates zu beantworten und gegebenenfalls ihre Arbeit gegen bestehende Monita zu „verteidigen“.

    Aufgabe des Prüfungssenates ist es, während des Prüfungsteils die Diskussion zum präsentierten Dissertationsprojekt mitzugestalten, Fragen zum Projekt an die Studierenden zu richten und gegebenenfalls auf die Gutachten einzugehen bzw. diesbezüglich Nachfragen zu stellen.

    Die Notenvergabe richtet sich nur nach diesem mündlichen Teil der zu erbringenden Leistungen innerhalb des Doktoratsstudiums. Ausschließlich die defensio (Präsentations- und Diskussionsleistung) soll beurteilt und mit einer Note versehen werden; die bereits abgegebene und beurteilte Dissertationsschrift fließt nicht in die Bewertung mit ein.

    Die zu vergebenden Noten sind 1-5, wobei 1 die beste (sehr gut) und 5 die schlechteste (nicht genügend) Note ist. Mit 5 ist die defensio nicht bestanden. Jede/r Prüfer/in vergibt eine eigene Note, es muss keine Einigung auf einen Mittelwert gefunden werden. Die Endnote wird entweder aus dem arithmetischen Mittel ermittelt (wenn alle Notengebungen voneinander abweichen, Beispiel: 1,2,3,4 = 2) oder bei mehrheitlich einer gleichen Note wird diese herangezogen (Beispiel: 1,1,1,3 = 1).

    Doktorats-Studienprogrammleitung DSPL 42
    Univ.Prof. Dr. Kathrin Sartingen

  • Dissertationsvereinbarung - Merkblatt

    Liebe Doktorandinnen und Doktoranden, liebe Betreuerinnen und Betreuer von Dissertationen,

    da beim Abschließen der Dissertationsvereinbarung immer wieder Fragen zu bestimmten Punkten auftauchen, möchten wir Ihnen hiermit einige Informationen geben, die das Ausfüllen erleichtern sollen.

    Unter Punkt 7 (Regelung der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen) sollten Lehrveranstaltungen angegeben werden, die das betreffende Dissertationsprojekt fachlich sinnvoll unterstützen und nach den Vorgaben des Curriculums insgesamt 24 ECTS umfassen. Dies entspricht in der Regel einem Minimum von drei Lehrveranstaltungen. Diese sollten aus dem Angebot für das Doktoratsstudium gewählt werden (also z.B. DissertantInnenkolloquien und -seminare, die entweder aus dem Lehrangebot der Institute selbst oder aus dem fachübergreifenden Lehrangebot der DSPL 42 stammen).

    Andere Veranstaltungstypen (z.B. Masterseminare, Vorlesungen, Proseminare, Lektürekurse, AGs), die die DoktorandInnen in Absprache mit ihren BetreuerInnen für das jeweilige Dissertationsprojekt für sinnvoll erachten, können zwar von den Studierenden absolviert und mit den jeweiligen ECTS-Punkten im Sammelzeugnis festgehalten werden. Sie sind allerdings nicht curriculumsrelevant (d.h., sie zählen nicht zu den verpflichtenden drei Lehrveranstaltungen und damit zu den Minimalanforderungen von 24 ECTS). Sie brauchendaher NICHT in der Dissertationsvereinbarung aufzuscheinen.

    Nur eine dieser curriculumsrelevanten Lehrveranstaltungen kann bereits vor der Genehmigung des Dissertationsthemas im Rahmen der Fakultätsöffentlichen Präsentation absolviert werden. In diesem Fall kann sie in der Dissertationsvereinbarung mit angegeben werden. Wenn die Leistung VOR der Zulassung des Doktoratsstudiums, oder in einem völlig anderen Studium an der Uni Wien erbracht wurde, muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Dieser wird mit der Dissertationsvereinbarung eingereicht.

    Nur eine dieser curriculumsrelevanten Lehrveranstaltungen kann an einer anderen (auch auswärtigen) Universität absolviert werden. Auch in diesem Fall kann sie in der Dissertationsvereinbarung mit angegeben werden. Wenn die Leistung VOR der Zulassung des Doktoratsstudiums erbracht wurde, muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Dieser wird mit der Dissertationsvereinbarung eingereicht.

    Eine der curriculumsrelevanten Lehrveranstaltungen kann außerdem durch eine wissenschaftliche Eigenleistung ersetzt werden. Dazu zählen u.a.: wissenschaftliche Publikationen, die aktive Teilnahme an einer Internationalen Fachkonferenz (mit eigenem Vortrag) u.ä. Dies würde unter Punkt 9 der Dissertationsvereinbarung spezifiziert.

    Wir möchten Sie außerdem bitten, in allen Fällen die Anzahl der jeweilig zu erwerbenden ECTS anzugeben.

    Unter Punkt 8. sollten Veranstaltungen angegeben werden, die aus dem Angebot des DoktorandInnenzentrums stammen und Schlüsselkompetenzen vermitteln. Diese sind allerdings nicht curriculumsrelevant und zählen daher nicht zu den 24 ECTS dazu.

    Im Sinne der DoktorandInnen sollte außerdem darauf geachtet werden, dass auch unter den Punkten 4, 5 und 6 klare Vereinbarungen getroffen werden.

    Wir hoffen, mit diesem Merkblatt eine Orientierung zu geben und damit das Ausfüllen der Dissertationsvereinbarungen zukünftig zu erleichtern.

    Doktorats-Studienprogrammleitung DSPL 42
    Univ.Prof. Dr. Kathrin Sartingen

  • Exposé - Richtlinien

    Das Exposé ist - zusammen mit der öffentlichen Präsentation - die Voraussetzung zur Genehmigung des Dissertationsthemas und der Dissertationsbetreuung sowie das Abschließen einer Dissertationsvereinbarung.

    Gemäß der Satzung des Curriculums für das Doktorat ist eine Anmeldung zur Fakultätsöffentlichen Präsentation FÖP innerhalb der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät nur zulässig, wenn ein Exposé (englisch oder deutsch) folgenden Vorgaben entspricht:

    • Umfang von 10-12 DIN A 4 Seiten (ca. 20.000 Zeichen), exklusive Bibliographie;Schriftart: Times New Roman 12 pt; Zeilenabstand: 1,5
    • Inhaltliche Beschreibung des Projektes mit klarer Zielsetzung (klare Fragestellungen,definiertes Erkenntnisinteresse)
    • Angaben zum konkreten Untersuchungsgegenstand
    • Überblick über Forschungsstand und Einbettung des eigenen Dissertationsvorhabensin denselben (Herausstellung der Forschungslücke; Relevanz und Innovativität deseigenen Projektes)
    • Überblick über grundlegende Theorie-Konzepte
    • Darstellung der anzuwendenden Methoden
    • Zeit- und Arbeitsplan
    • Relevante Bibliographie (ca. 2 Seiten)

    Dem Exposé soll ein abstract vorangestellt werden im Umfang von max. 10 Zeilen.

    Diese Richtlinien zur Erstellung eines Exposés der DSPL 42 im Rahmen der Anmeldung zur FÖP sind verbindlich für die gesamte Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät.

    Doktorats-Studienprogrammleitung DSPL 42
    Univ.Prof. Dr. Kathrin Sartingen

  • Kumulative Dissertationen - Leitfaden

    Das Büro des Studienpräses legt einen Leitfaden für kumulative Dissertationen vor, der für die gesamte Universität Wien konzipiert ist. Darin werden die einzelnen Doktoratsstudienprogrammleitungen ausdrücklich aufgefordert, für ihre jeweiligen Fachdisziplinen spezifische Richtlinien zu entwickeln, die den differenten Ausprägungen und Anforderungen der jeweiligen Fachkulturen Rechnung tragen. Diese Richtlinien haben studienrechtliche Verbindlichkeit für die gewählten Bereiche, und unterliegen der Prüfung durch die DSPL sowie den Studienpräses.

    Nach einschlägiger Fachberatung in der Studienkonferenz schlägt die DSPL 42 folgende fünf Richtlinien für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation in der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät vor:

    1. Äquivalenz

    Eine kumulative Dissertation muss der wissenschaftlichen Qualifizierungsarbeit einer monographischen Dissertation entsprechen.

    2. Verbindende Fragestellung

    Eine kumulative Dissertationsschrift ist als Sammlung von Publikationen anzusehen, denen eine die einzelnen Teile klar verbindende Fragestellung zugrunde liegt. Diese verbindende Fragestellung ist in einer zusammenfassenden Diskussion der essentiellen Aspekte der Publikationen zu erläutern. Diese Zusammenführung muss wie folgt verfertigt sein:

    • Mindestseitenumfang 100 Seiten
    • Darlegung und Diskussion der zentralen Forschungsfrage(n), des theoretischen Ansatzes, der gewählten Methodik, des Forschungsstandes und der Einbettung der eigenen Forschung in denselben, einer zusammenführenden Argumentationskette
    • Verbindende, sinnbringende Überleitungen zwischen den einzelnen Publikationen
    • Conclusio, welche die zentralen Ergebnisse auswertet, die Innovativität der geleisteten Untersuchung sowie den eigenen Beitrag für die Debatte innerhalb der jeweiligen Fachdisziplin herausstellt und gegebenenfalls auf Desiderate in der Forschung hinweist

    3. Publikationen

    Eine kumulative Dissertation besteht aus mindestens 4 Beiträgen wissenschaftlicher Art, die folgende Bedingungen erfüllen müssen:

    • Mindestseitenumfang von 20-25 Seiten jeweils
    • Angenommen in peer-reviewten, internationalen Fachzeitschriften (schriftliche Bestätigung über Annahme bei Fachzeitschriften/-verlagen) bzw. in anderen Fachpublikationen
    • Bereits veröffentlichte Beiträge dürfen nicht älter als 2 Jahre seinHöchstens 1 Beitrag darf ein Beitrag in einem Sammelband oder einem Fachbuch sein; gewünscht sind Beiträge in peer-reviewten Zeitschriften
    • Die internationale Positionierung der Fachzeitschriften ist durch DSPL oder Doktoratsbeiräte/Fachnahe GutachterInnen zu prüfen
    • GutachterInnen sollen zu Fachzeitschriften und deren Positionierung Stellung nehmen; unter Verweis auf die Informationsdatenbank zu offiziell anerkannten Zeitschriften der European Science Foundation www2.esf.org/asp/ERIH/

    4. Autor*innenschaft

    • Höchstens 1 Beitrag darf zusammen mit Co-AutorIn verfasst sein
    • Die Eigenleistung an der unter Co-Autorenschaft verfassten Publikation muß deutlich gekennzeichnet sein und in der Einleitung herausgestellt werden

    5. Anmeldung

    • Die Entscheidung, eine kumulative Dissertation zu verfassen, muss vor der Fakultätsöffentlichen Präsentation gefällt werden
    • Ein entsprechender Antrag auf kumulative Dissertation muss beim SSC vor der Anmeldung zur FÖP eingereicht und von der DSPL genehmigt werden
    • Eine Einverständniserklärung von dem/der BetreuerIn muss vorliegen
    • Eine endgültige Genehmigung als kumulative Dissertation findet durch die DSPL erst bei der FÖP statt
    • Die Form als kumulative Dissertation muß verbindlich in der Dissertationsvereinbarung festgehalten werden

    Doktorats-Studienprogrammleitung DSPL 42
    Univ.Prof. Dr. Kathrin Sartingen

     

    Allgemeine Informationen zu kumulativen Dissertationen finden Sie hier.