Anmeldung der Masterarbeit

Voraussetzung ist eine aufrechte Zulassung zum Master-Studium. Ihr Studium scheint am aktuellen Studienblatt als "gemeldet" auf und Sie besitzen im Falle eines individuellen Studiums einen aufrechten Zulassungsbescheid. Sie können den Status Ihrer Zulassung auch im u:space prüfen. 

Die Anmeldung des Themas (1fach, mit der Unterschrift der Betreuer*innen) mit dem Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" muss vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit im zuständigen StudienServiceCenter elektronisch (via Kontaktformular) eingereicht werden. Weiters muss laut Satzung der Universität Wien, studienrechtlicher Teil, eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens miteingereicht werden.
(Ausnahmen Germanistik: mindestens eine Seite Bibliographie zusätzlich; Romanistik: Anforderungen auf der SPL Webseite)

Weitere Informationen zur gemeinsamen Bearbeitung von Masterarbeiten finden Sie im FAQ.

Weitere Informationen zu kumulativen wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie auf der Webseite des Büros Studienpräses. Falls Sie eine kumulative Arbeit schreiben werden, ist diese Tatsache bei der Anmeldung unbedingt bekannt zu geben.

  

 

Falls Sie das Thema der Masterarbeit bereits vor dem 01.03.2023 angemeldet haben, reichen Sie spätestens bis Ende März 2025 den Zeitplan ein, ansonsten wird Ihr Thema gelöscht. Das Formular ist per Kontaktformular mit entsprechendem Betreff (NEU: Zeitplan für bereits vor 01.03.2023 angemeldete MA-Themen) ans SSC zu übermitteln.


Abgabe der Masterarbeit

Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Ab­ga­be sind im Leitfaden nachzulesen.

  1. Hochladen der wissenschaftlichen Arbeit auf u:space. Werden Textgleichheiten der Arbeit mit anderen Texten festgestellt, prüft die Studienprogrammleitung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung auf Ihren u:account über eine erfolgreiche Plagiatsprüfung (kann ein paar Tage dauern).
  2. Unterschriebene Hochladebestätigung via Kontaktformular ans SSC schicken, nachdem die Arbeit von der Plagiatsprüfung freigegeben wurde.
  3. Danach geben Sie Ihre hart gebundene Masterarbeit (2 Exemplare) sobald wie möglich beim Portier am Campus, Spitalgasse 2, Zugang 4.5, von Montag bis Freitag, zwischen 08:00 und 18:00 ab, oder schicken Sie diese per Post an Spitalgasse 2, Campus Hof 1, Tür 1.9, 1090 Wien. Die Druckversion muss mit der elektronisch eingereichten Version genau übereinstimmen.
  4. Warten Sie auf die Benotung (dauert max. zwei Monate) und auf E-Mail vom SSC.

Sonderregelungen

Für Studierende der Studienrichtung Slawistik:

Die Masterarbeit wird auf Deutsch mit einer ausführlichen Zusammenfassung in der Zielsprache abgefasst. Die etwaige Abfassung in der Zielsprache oder in einer anderen Fremdsprache bedarf der Begründung. Solche Arbeiten müssen analog mit einer ausführlichen deutschen Zusammenfassung versehen werden.

 

Für Studierende der Studienrichtungen Afrikawissenschaften, Orientalistik und Südasienkunde:

Masterarbeiten müssen (zusätzlich zur deutschen Zusammenfassung) im Anhang eine einseitige englische Zusammenfassung enthalten.


Sperre der Benutzung der Masterarbeit

Die Benutzung einer Masterarbeit kann mit entsprechender Begründung (Details auf der Webseite des Büro Studienpräses) für die Dauer von maximal fünf Jahren gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist beim Einreichen Ihrer Masterarbeit abzugeben.

  • Wollen Sie die Arbeit nur von der online-Verfügbarkeit sperren lassen, nicht jedoch von der Aufstellung in Universitäts- und Fachbibliothek, dann kreuzen Sie bitte beim Hochladen im Hopla entsprechendes Feld an (siehe auch Hinweise zur Online-Sperre). Hierfür ist kein gesonderter Antrag notwendig.