Einreichung - Prüfungspass
Sobald alle vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis aufscheinen und positiv beurteilt sind (ausgenommen Masterarbeit und Abschlussprüfung), kann der Prüfungspass jederzeit in den StudienServiceStellen eingereicht werden.
Einreichung Prüfungspass für das Masterstudium
- Prüfungspass wird bei der zuständigen SSSt eingereicht (ggf. Zulassungsbescheid).
- Personen, die diakritische Zeichen im Namen haben, werden aufgefordert, einen entsprechenden Nachweis an das SSC zu übermitteln, um den korrekten Namen auf den Abschlussdokumenten zu gewährleisten.
- Abschlussunterlagen werden im SSC nach der Masterprüfung ausgestellt (Verständigung erfolgt per E-Mail auf die u:account Adresse).
Bitte beachten Sie, dass das Datum der Abschlussprüfung (MA-Prüfung oder Defensio) auch das Abschlussdatum des Studiums ist.
Gem. § 68 (1) UG 2002 erlischt die Zulassung zu einem Studium mit dem Datum des Abschlusses.
(Bei Anerkennungen des gesamten Studiums nach Übertritt entspricht das Abschlussdatum dem Beginndatum). Sollte keine aufrechte Zulassung zu einem weiteren Studium bestehen, so ist die Ablegung von Prüfungen bzw. der Besuch prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen nach diesem Datum nicht zulässig.
Die Beantragung der Abschlussdokumente bleibt davon unberührt und kann selbstverständlich erst nach Studienabschluss erfolgen.