Einreichung - Prüfungspass

Sobald alle vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis aufscheinen und positiv beurteilt sind, kann der Prüfungspass für das jeweilige Unterrichtsfach bzw. die pädagogische Ausbildung jederzeit in den StudienServiceStellen eingereicht werden.


Bitte beachten Sie, dass das Datum der Abschlussprüfung auch das Abschlussdatum des Studiums ist.
Gem. § 68 (1) UG 2002 erlischt die Zulassung zu einem Studium mit dem Datum des Abschlusses.
(Bei Anerkennungen des gesamten Studiums nach Übertritt entspricht das Abschlussdatum dem Beginndatum.) Sollte keine aufrechte Zulassung zu einem weiteren Studium bestehen, so ist die Ablegung von Prüfungen bzw. der Besuch prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen nach diesem Datum nicht zulässig.


Die Beantragung der Abschlussdokumente bleibt davon unberührt und kann selbstverständlich erst nach Studienabschluss erfolgen.

 

Abgabe der Prüfungspässe

  1. Pädagogisch-wissenschaftlicher Teil: Für die Einreichung und Ausstellung des Prüfungspasses für diesen Teil wenden Sie sich an das Zentrum für LehrerInnenbildung (Porzellangasse 4/Stiege 2, Erdgeschoß, 1090 Wien).

  2. 1. und 2. Unterrichtsfach: Für die Einreichung und Ausstellung des Prüfungspasses wenden Sie sich an die zuständige SSST (an anderen Fakultäten kann das direkt das SSC sein).