Abschluss des Studiums

Sobald alle vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis aufscheinen und positiv beurteilt sind, kann der Prüfungspass jederzeit in den StudienServiceStellen eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt muss die Ergänzungsprüfung, falls vorgeschrieben, auch bereits positiv erbracht sein (weitere Informationen hier).

Bitte beachten Sie, dass das Datum der letzten für das betreffende Studium vorgeschriebenen Prüfung auch das Abschlussdatum ist.

Gem. § 68 (1) UG 2002 erlischt die Zulassung zu einem Studium mit dem Datum des Abschlusses.
(Bei Anerkennungen des gesamten Studiums nach Übertritt entspricht das Abschlussdatum dem Beginndatum). Sollte keine aufrechte Zulassung zu einem weiteren Studium bestehen, so ist die Ablegung von Prüfungen bzw. der Besuch prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen nach diesem Datum nicht zulässig.

Die Beantragung der Abschlussdokumente bleibt davon unberührt und kann selbstverständlich erst nach Studienabschluss erfolgen.

Wenn Sie ein fachgleiches Masterstudium anschließen möchten, so können Sie die Möglichkeit einer tagesaktuellen Zulassung nützen. Diese ist beim Ansuchen auf Zulassung zum Masterstudium ausdrücklich zu beantragen.

Für den Abschluss des Studiums müssen alle im Curriculum vorgesehenen Lehr­ver­an­stal­tun­gen und Prüfungen positiv absolviert worden sein. Unter diesen Vor­aus­set­zun­gen können die entsprechenden Unterlagen in den jeweiligen StudienServiceStellen für die Unterrichtsfächer, die an der Philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät angeboten werden, ein­ge­reicht werden.

Personen, die diakritische Zeichen im Namen haben, werden aufgefordert, einen entsprechenden Nachweis an das jeweilige SSC/SSSt des Erstfachs zu übermitteln, um den korrekten Namen auf den Abschlussdokumenten zu gewährleisten.

Abschlussunterlagen werden im SSC in ca. 4 Wochen nach der Einreichung ausgestellt (Verständigung erfolgt per E-Mail auf die u:account Adresse).

Lehramtsstudium

Abschluss

Speziell beim Lehramtsstudium gibt es die Besonderheit, dass das Studium aus drei Bereichen besteht.

 

Abschluss, wenn alle LA-Fächer an der Universität Wien absolviert wurden

Gehen Sie für den Abschluss (beide UF an der Universität Wien) wie folgt vor:

  1. Pädagogisch-wissenschaftlicher Teil: Für die Einreichung und Ausstellung des Prüfungspasses für diesen Teil wenden Sie sich an das Zentrum für LehrerInnenbildung (Porzellangasse 4/Stiege 2, Erdgeschoß, 1090 Wien).

  2. 1. und 2. Unterrichtsfach: Für die Einreichung und Ausstellung des Prüfungspasses wenden Sie sich an das zuständige SSC oder SSST (an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät wird dies an den StudienServiceStellen bearbeitet).

Wahlbereich:
Im Rahmen eines Bachelorstudiums Lehramt müssen Sie im Wahlbereich für beide UF insgesamt 10 ECTS erbringen (und nicht 10 ECTS je Unterrichtsfacht - siehe Curriculum). Ob Sie alle 10* ECTS nur in einem UF absolvieren oder in beiden UF kombinieren, bleibt Ihnen überlassen. Sollten Sie im Wahlbereich weitere Leistungen haben, stellen Sie bitte sicher, dass diese spätestens bei der Einreichung Ihres Prüfungspasses ins Interessensmodul verschoben werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die jeweiligen StudienServiceStellen. Achtung: dies ist nur möglich, wenn es sich um nicht anerkannte Leistungen handelt.

 *Beim Erweiterungsstudium sind im Wahlbereich 5 ECTS zu erbringen.

Das SSC des ersten Unterrichtsfaches ist zuständig für die Ausstellung Ihrer Abschlussunterlagen (Verleihungsbescheid über den akademischen Grad, Abschlusszeugnis, Diploma Supplement)
Sie werden vom SSC per E-Mail an Ihren u:account verständigt, wenn die Unterlagen fertig sind (Ausstellung kann bis zu vier Wochen dauern)
 


Abschluss, wenn LA-Fächer auch an einer anderen Universität absolviert wurden


Gehen Sie für den Abschluss (ein UF an einer anderen Universität) wie folgt vor:

  1. Pädagogisch-wissenschaftlicher Teil: Für die Einreichung und Ausstellung des Prüfungspasses für diesen Teil wenden Sie sich an das Zentrum für LehrerInnenbildung (Porzellangasse 4/Stiege 2, Erdgeschoß, 1090 Wien).

  2. Unterrichtsfach an der Universität Wien: Für die Einreichung und Ausstellung des Prüfungspasses wenden Sie sich an das zuständige SSC oder SSST (an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät wird dies an den StudienServiceStellen bearbeitet)

Wahlbereich:
Bei Kombinationen mit Kunstuniversitäten sind im Wahlbereich 5 ECTS zu erbringen.


Das SSC des Unterrichtsfaches stellt ein Abschlusszeugnis und Diploma Supplement über dieses UF aus. (Verleihungsbescheid über den akademischen Grad, Abschlusszeugnis anderes UF, Diploma Supplement wird von der anderen Universität ausgestellt)


Sie werden vom SSC per E-Mail an Ihren u:account verständigt, wenn die Unterlagen fertig sind (Ausstellung kann bis zu vier Wochen dauern)

Statistische Erhebung bei Absolvent*innen

Durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und For­schung (BGBL zur Änderung der Verordnung über statistische Erhebungen bei Stu­die­ren­den vom September 2009) sind Absolvent*innen verpflichtet eine On­line-Be­fra­gung auszufüllen. Durchgeführt und ausgewertet werden diese Be­fra­gun­gen von der Statistik Austria.  

  • Nach dem Einreichen aller Unterlagen zum Studienabschluss, aber vor dem Erhalt der Abschlussunterlagen, brauchen wir die UHStat2-Bestätigung der Statistik Austria (das Formular ist unter https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ zu finden). Warten Sie bitte ab, wir werden uns diesbezüglich bei Ihnen melden.

Erhalt der Abschlussunterlagen

Wir sind zur digitalen Erstellung der Abschlussunterlagen übergegangen. Die Unterlagen werden mittels elektronischer Amtssignatur beglaubigt und sind daher vollwertige, behördliche Dokumente.

Die Zustellung dieser digitalisierten Unterlagen erfolgt via E-Mail.

Nähere Informationen zur Amtssignatur entnehmen Sie der Webseite des Büros Studienpräses.

Sollten Sie zusätzlich zu den digitalisierten Abschlussunterlagen auch handschriftlich gefertigte Dokumente benötigen (beispielsweise für Anerkennungen oder Bewerbungen im Ausland), so können Sie diese über unser Kontaktformular beantragen. Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, kontaktieren wir Sie und informieren Sie über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt nach Vereinbarung.

Über den nachstehenden Link können Sie die jeweilige Amtssignatur überprüfen:

www.signaturpruefung.gv.at

Allgemeine Informationen zum Thema Amtssignatur finden Sie hier:

https://www.bmaw.gv.at/Ministerium/Organisation/Amtssignatur.html