Allgemeiner Ablauf
Die hier angeführten administrativen Schritte werden grundsätzlich von allen Studierenden in folgender Reihenfolge abgewickelt:
Zulassung zum Studium
Der erste Schritt führt alle Studienanfänger*innen in die Studienzulassung. Dort erfolgt die Inskription zum gewählten Studium, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie haben Fragen zum Zulassungsverfahren? Alle Infos über Ihre Schritte im Zulassungsverfahren finden Sie auf der Website Studieren an der Universität Wien. Beachten Sie bitte auch die Antrags- und Zulassungsfristen. Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium mit Beginn der Antragsfrist.
Absolvierung des Studiums
Studieninhalte
Das Studium setzt sich aus einzelnen Lehrveranstaltungen zusammen. Typischerweise werden inhaltlich zusammengehörige Lehrveranstaltungen zu Modulen zusammengefasst. Ein Teil der Lehrveranstaltungen ist fix vorgegeben (Pflichtmodule), ein weiterer Teil ist aus einem oder mehreren Themengebieten auszuwählen (Wahlmodule) und manche sind frei wählbar (Erweiterungscurricula). Diese Studieninhalte sind im Curriculum (früher "Studienplan") festgelegt, wobei auch eventuelle Abhängigkeiten und Voraussetzungen von einzelnen Fächern dort definiert werden.
Absolvierung der Lehrveranstaltungen
Jedes Semester werden die angebotenen Lehrveranstaltungen der jeweiligen Studien im u:find, dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien ausgewiesen. Aus diesem Angebot an Lehrveranstaltungen kann jede*r Studierende sich den persönlichen Semesterplan zusammenstellen. Der im Curriculum enthaltene Semesterplan gilt als Empfehlung, die bereits alle Voraussetzungen und Abhängigkeiten berücksichtigt.
Sammelzeugnis und Studienerfolgsnachweis
Die Noten aller Lehrveranstaltungen (zu denen eine aufrechte Zulassung vorliegt) werden samt Prüfungsdatum, Prüfer*in und ECTS auf dem Sammelzeugnis gruppiert nach der Studienrichtung ausgewiesen. Das Sammelzeugnis dient meist bei Behörden (Finanzamt, Stipendienstelle) und anderen Stellen als Nachweis des Studienerfolges. Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Sammelzeugnis oder einen Studienerfolgsnachweis zu beziehen.
Abschluss des Studiums
Sobald alle vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis aufscheinen und positiv beurteilt sind, kann der Prüfungspass mit allen weiteren erforderlichen Abschlussunterlagen (Sammelzeugnis, ggf. Anerkennungsbescheide) in der jeweils zuständigen StudienServiceStelle eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass das Datum der letzten für das betreffende Studium vorgeschriebenen Prüfung auch das Abschlussdatum ist.
Gem. § 68 (1) UG 2002 erlischt die Zulassung zu einem Studium mit dem Datum des Abschlusses.
(Bei Anerkennungen des gesamten Studiums nach Übertritt entspricht das Abschlussdatum dem Beginndatum). Sollte keine aufrechte Zulassung zu einem weiteren Studium bestehen, so ist die Ablegung von Prüfungen bzw. der Besuch prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen nach diesem Datum nicht zulässig.
Die Beantragung der Abschlussdokumente bleibt davon unberührt und kann selbstverständlich erst nach Studienabschluss erfolgen.
Abschlussunterlagen werden im SSC in ca. 4 Wochen nach der Einreichung ausgestellt (Verständigung erfolgt per E-Mail auf die u:account Adresse).
Wenn Sie ein fachgleiches Masterstudium anschließen möchten, so können Sie die Möglichkeit einer tagesaktuellen Zulassung nützen. Diese ist beim Ansuchen auf Zulassung zum Masterstudium ausdrücklich zu beantragen.
Statistische Erhebung bei Absolvent*innen
Durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung (BGBL zur Änderung der Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden vom September 2009) sind Absolvent*innen verpflichtet eine Online-Befragung auszufüllen. Durchgeführt und ausgewertet werden diese Befragungen von der Statistik Austria.
- Ausfüllen:
Vor dem Einreichen der Unterlagen zum Studienabschluss füllen Sie bitte das Formular unter https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ aus.
- Bestätigung abgeben:
Wenn Sie die Daten abschicken, erhalten Sie eine Bestätigung. Übermitteln Sie diese Bestätigung gemeinsam mit dem Prüfungspass an die zuständige StudienServiceStelle.
Erhalt der Abschlussunterlagen
Wir sind zur digitalen Erstellung der Abschlussunterlagen übergegangen. Die Unterlagen werden mittels elektronischer Amtssignatur beglaubigt und sind daher vollwertige, behördliche Dokumente.
Die Zustellung dieser digitalisierten Unterlagen erfolgt via E-Mail.
Nähere Informationen zur Amtssignatur entnehmen Sie der Webseite des Büros Studienpräses.
Sollten Sie zusätzlich zu den digitalisierten Abschlussunterlagen auch handschriftlich gefertigte Dokumente benötigen (beispielsweise für Anerkennungen oder Bewerbungen im Ausland), so können Sie diese über unser Kontaktformular beantragen. Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, kontaktieren wir Sie und informieren Sie über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt nach Vereinbarung.
Über den nachstehenden Link können Sie die jeweilige Amtssignatur überprüfen:
Allgemeine Informationen zum Thema Amtssignatur finden Sie hier: