Allgemeiner Ablauf

Die hier angeführten administrativen Schritte werden grundsätzlich von allen Stu­die­ren­den in folgender Reihenfolge abgewickelt:

  • Zulassung zum Studium

Der erste Schritt führt alle Studienanfänger*innen in die Studienzulassung. Dort er­folgt die Inskription zum gewählten Studium, sofern die Voraussetzungen er­füllt sind.

Sie haben Fragen zum Zulassungsverfahren? Alle Infos über Ihre Schritte im Zulassungsverfahren finden Sie auf der Website Studieren an der Universität Wien. Beachten Sie bitte auch die Antrags- und Zulassungsfristen. Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium mit Beginn der Antragsfrist.

 

  • Absolvierung des Studiums

 

Studieninhalte

Das Studium setzt sich aus einzelnen Lehrveranstaltungen zusammen. Typischerweise werden inhaltlich zusammengehörige Lehrveranstaltungen zu Modulen zusammengefasst. Ein Teil der Lehrveranstaltungen ist fix vor­­­ge­­­ge­­ben (Pflichtmodule), ein weiterer Teil ist aus einem oder mehreren The­men­ge­bie­ten auszuwählen (Wahlmodule) und manche sind frei wählbar (Erweiterungscurricula). Diese Studieninhalte sind im Cur­ri­cu­lum (früher "Studienplan") festgelegt, wobei auch eventuelle Ab­hän­gig­kei­ten und Voraussetzungen von einzelnen Fächern dort de­fi­niert wer­den.

 

Absolvierung der Lehrveranstaltungen

Jedes Semester werden die angebotenen Lehrveranstaltungen der je­wei­li­gen Studien im u:find, dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien aus­ge­wie­sen. Aus diesem Angebot an Lehrveranstaltungen kann jede*r Studierende sich den persönlichen Semesterplan zu­sam­men­stel­len. Der im Curriculum enthaltene Semesterplan gilt als Em­pfeh­lung, die be­reits alle Voraussetzungen und Abhängigkeiten be­rück­sich­tigt.

 

Sammelzeugnis und Studienerfolgsnachweis

Die Noten aller Lehrveranstaltungen (zu denen eine aufrechte Zulassung vorliegt) werden samt Prüfungsdatum, Prüfer*in und ECTS auf dem Sam­mel­zeug­nis gruppiert nach der Studienrichtung ausgewiesen. Das Sam­mel­zeug­nis dient meist bei Behörden (Finanzamt, Stipendienstelle) und anderen Stel­len als Nachweis des Studienerfolges. Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Sam­mel­zeug­nis oder einen Stu­di­en­er­folgs­nach­weis zu beziehen.

 

  • Abschluss des Studiums

Sobald alle vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Sammelzeugnis aufscheinen und positiv beurteilt sind, kann der Prüfungspass mit allen weiteren erforderlichen Abschlussunterlagen (Sammelzeugnis, ggf. Anerkennungsbescheide) in der jeweils zuständigen StudienServiceStelle eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass das Datum der letzten für das betreffende Studium vorgeschriebenen Prüfung auch das Abschlussdatum ist.

Gem. § 68 (1) UG 2002 erlischt die Zulassung zu einem Studium mit dem Datum des Abschlusses.
(Bei Anerkennungen des gesamten Studiums nach Übertritt entspricht das Abschlussdatum dem Beginndatum). Sollte keine aufrechte Zulassung zu einem weiteren Studium bestehen, so ist die Ablegung von Prüfungen bzw. der Besuch prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen nach diesem Datum nicht zulässig.

Die Beantragung der Abschlussdokumente bleibt davon unberührt und kann selbstverständlich erst nach Studienabschluss erfolgen. Personen, die diakritische Zeichen im Namen haben, werden aufgefordert, einen entsprechenden Nachweis an das jeweilige SSC/SSSt zu übermitteln, um den korrekten Namen auf den Abschlussdokumenten zu gewährleisten.

Abschlussunterlagen werden im SSC in ca. 4 Wochen nach der Einreichung ausgestellt (Verständigung erfolgt per E-Mail auf die u:account Adresse).

Wenn Sie ein fachgleiches Masterstudium anschließen möchten, so können Sie die Möglichkeit einer tagesaktuellen Zulassung nützen. Diese ist beim Ansuchen auf Zulassung zum Masterstudium ausdrücklich zu beantragen.

 

Statistische Erhebung bei Absolvent*innen

Durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und For­schung (BGBL zur Änderung der Verordnung über statistische Erhebungen bei Stu­die­ren­den vom September 2009) sind Absolvent*innen verpflichtet eine On­line-Be­fra­gung auszufüllen. Durchgeführt und ausgewertet werden diese Be­fra­gun­gen von der Statistik Austria.  

  1. Ausfüllen:
    Vor dem Einreichen der Unterlagen zum Studienabschluss füllen Sie bitte das Formular unter https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ aus.
     
  2. Bestätigung abgeben:
    Wenn Sie die Daten abschicken, erhalten Sie eine Bestätigung. Übermitteln Sie diese Bestätigung gemeinsam mit dem Prüfungspass an die zuständige StudienServiceStelle.

Erhalt der Abschlussunterlagen

Wir sind zur digitalen Erstellung der Abschlussunterlagen übergegangen. Die Unterlagen werden mittels elektronischer Amtssignatur beglaubigt und sind daher vollwertige, behördliche Dokumente.

Die Zustellung dieser digitalisierten Unterlagen erfolgt via E-Mail.

Nähere Informationen zur Amtssignatur entnehmen Sie der Webseite des Büros Studienpräses.

Sollten Sie zusätzlich zu den digitalisierten Abschlussunterlagen auch handschriftlich gefertigte Dokumente benötigen (beispielsweise für Anerkennungen oder Bewerbungen im Ausland), so können Sie diese über unser Kontaktformular beantragen. Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, kontaktieren wir Sie und informieren Sie über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt nach Vereinbarung.

Über den nachstehenden Link können Sie die jeweilige Amtssignatur überprüfen:

www.signaturpruefung.gv.at

Allgemeine Informationen zum Thema Amtssignatur finden Sie hier:

www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur