Anerkennung von Prüfungen (Doktorat)
Anerkennungen für das Doktoratsstudium erfolgen über das StudienServiceCenter.
Anerkennung von Prüfungen (Bachelor und Master)
Information und Beratung
Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein bestimmtes Studium anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anerkennung von Studienleistungen setzt voraus, dass diese inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig zu jenen im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.
Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prüfungsleistungen (§ 78) beantragt werden.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Studienleistung gleichwertig ist, kontaktieren Sie Ihre Studienprogrammleitung bevor Sie den Antrag für die Anerkennung einreichen.
Antrag einreichen
Nach Absprache mit Ihrer Studienprogrammleitung bzw. Studienservicestelle, reichen Sie den ausgefüllten Antrag für die Ausstellung des Bescheides über die Anerkennung in Ihrer StudienServiceStelle ein.
Konkrete Informationen, wie Anerkennungen von Lehrveranstaltungen für Ihr Studium gehandhabt werden, entnehmen Sie bitte direkt der Homepage Ihrer jeweiligen StudienServiceStelle.