Studienprogrammleitungen (SPL) der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät
| SPL 9 | Altertumswissenschaften (Klassische Philologie) |
| SPL 10 | Deutsche Philologie |
| SPL 11 | Romanistik |
| SPL 12 | Anglistik |
| SPL 13 | Europäische und Vergleichende Sprach- und Literaturwissenschaft Unterbereiche: Finno-Ugristik, Skandinavistik, Vergleichende Literaturwissenschaft, Digital Humanities |
| SPL 14 | Orientalistik, Afrikanistik, Indologie und Tibetologie Unterbereiche: Orientalistik, Afrikawissenschaften, Südasien-, Tibet- und Buddhismuskunde |
| SPL 15 | Ostasienwissenschaften |
| SPL 16 | Musikwissenschaft und Sprachwissenschaft |
| SPL 17 | Theater-, Film- und Medienwissenschaft |
| SPL 48 | Slawistik |
| SPL 42 | Philologisch-Kulturwissenschaftliches Doktoratsstudium |
Aufgaben und Bestellmodus
Die Aufgaben
Die Studienprogrammleiter_innen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit die zentralen Ansprechpersonen für Studierende. Zur laufenden Beobachtung und Optimierung der Studienorganisation in der von den Studienprogrammleiter_innen betreuten Studienrichtung wird ein Beratungsorgan - eine Studienkonferenz - eingerichtet. Die Mitglieder der Studienkonferenz werden jeweils zur Hälfte von Studierenden und Lehrenden gestellt. Unter anderem erfüllen die Studienprogrammleiter_innen folgende Aufgaben:
- Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der ÖH und den Beratungseinrichtungen der Universität Wien)
- Ausstellen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements
- Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide und Bildung von Prüfungssenaten
- Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien
- Bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studienrichtungen (Studienplan/Curriculum)
- Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich
Bestellmodus
Die Studienprogrammleiter_innen werden auf Vorschlag des Dekanats durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Zur Studienprogrammleitung können wissenschaftliche Mitarbeiter_innen der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben können die Studienprogrammleiter_innen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden werden.
