Zusatz- und Ergänzungsprüfungen

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  • Bis wann muss eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden?

    Die Ergänzungsprüfung ist vor der letzten Leistung des Bachelorstudiums (dies kann die Bachelorarbeit, eine Prüfung, prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, Anerkennung oder Leistung eines Erweiterungscurriculums sein) abzulegen (siehe § 4. (1) der Bundesgesetzverordnung) d.h. die Ergänzungsprüfung darf NICHT die letzte Prüfung sein.

    Bei Bachelor-Lehramt bezieht sich diese Regelung auf das gesamte Studium, nicht nur auf das eine Fach für welches die Ergänzungsprüfung vorgeschrieben wurde.

  • Darf die Ergänzungsprüfung die erste Prüfung des Studiums sein?

    Ja. Sollte es trotzdem zu technischen Problemen bei der Anmeldung kommen, können Sie uns gern via Kontaktformular kontaktieren und wir melden Sie nach.

  • Muss ich eine Zusatz- und Ergänzungsprüfung machen?

    Genaue Informationen unter welchen Voraussetzungen Zusatz- und/oder Ergänzungsprüfungen abzulegen sind, wer sie machen muss und bis wann, finden Sie auf der Homepage der DLE Studienservice und Lehrwesen: Zusatz- und Ergänzungsprüfungen und in Ihrem jeweiligen Curriculum/Studienplan

    Weiters finden Sie eine Auflistung der Studienrichtungen, die eine Zusatzprüfung-/Ergänzungsprüfung benötigen, in der hier verlinkten Universitätsberechtigungsverordnung.

    Die Leistung aus der Ergänzungsprüfung für Griechisch und Latein kann NICHT als Leistung für ein Studium anerkannt werden.

  • Wo finde ich Informationen zu den Kursen zur Latein- oder Griechisch-Ergänzungsprüfung?

    Die Kurse werden vom Institut Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein organisiert und sind im Vorlesungsverzeichnis zu finden. Die Kurse sind zweisemestrig. Bitte suchen Sie unter "Einführung in das Latein I" sowie "Einführung in die griechische Sprache I".

    Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch bei der StudienServiceStelle der Klassischen Philologie.

  • Was ist Prüfungsstoff der Latein- oder Griechisch-Ergänzungsprüfung?

    Die Materialien zur Prüfung werden in den entsprechenden Kursen zur Ergänzungsprüfung bekannt gegeben und finden Sie auf der Webseite des Instituts Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein.

    Für Details wenden Sie sich jeweils an die zuständigen Lehrveranstaltungsleiter_innen bzw. Prüfer_innen.

  • Wie und wann melde ich mich zur Latein- oder Griechisch-Ergänzungsprüfung an?
    1. Sobald die Prüfungstermine fixiert sind, finden Sie die Termine auf dieser Seite und auf der Seite des Instituts Klassische Philologie, Mittel- und Neulatein.

    2. Um sich anmelden zu können, benötigen Sie eine aufrechte Zulassung der Universität Wien  (keine Beurlaubung!) sowie einen u:account.

    3. Die Anmeldungen für Ergänzungsprüfungen aus Latein bzw. Griechisch finden ausschließlich über das universitätsweite Anmeldesystem u:space statt. Die Platzvergabe wird nach dem Präferenzsystem vorgenommen. Nach Ende der Anmeldefrist erfolgt der Zuteilungslauf.

      ACHTUNG:
      Solange Studierende zum Prüfungstermin eine aufrechte Zulassung haben, müssen sie nicht für das Folgesemester eingezahlt haben / zugelassen sein.

    4. Melden Sie sich erst zur Prüfung an, wenn Sie auch wirklich planen, die Prüfung zu dem Termin zu absolvieren. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist die Anzahl an Abmeldungen nach der Anmeldefrist sehr hoch. Ebenso sind die Termine im Oktober höher als alle weiteren im Studienjahr frequentiert.  

    Für weitere Fragen zur Abwicklung der Ergänzungsprüfung Latein und Griechisch wenden Sie sich an Heidelinde Juran (zuständige Referentin am StudienServiceCenter), am besten erreichbar per E-Mail.

  • Ich habe die Ergänzungsprüfung Latein- oder Griechisch nicht an der Universität Wien absolviert. Wie kann ich sie anerkennen lassen?

    Ob die absolvierte Ergänzungsprüfung in Latein und/oder Griechisch gleichwertig ist und für das jeweilige Studium anerkannt werden kann, wird durch die Studienprogrammleitung 9, Klassische Philologie geprüft. Bitte wenden Sie sich dementsprechend an die Vizestudienprogrammleitung.

  • Kann ich die Lateinergänzungsprüfung ablegen, ohne an der Universität zugelassen zu sein?

    Nein, um eine Lateinergänzungsprüfung ablegen zu können, benötigt man eine aufrechte Zulassung zum Zeitpunkt des Prüfungstermins.

    Wenn z.B der Prüfungstermin im Oktober stattfindet, dann ist eine Zulassung zum vorangegangenen Sommersemester erforderlich bzw. eine Zulassung für das Wintersemester, wenn es im Sommersemester davor keine Zulassung an der Universität Wien gab.

    Hinweis: Prüfungen dürfen generell bis zum Ende der Nachfrist absolviert werden, das ist für das Sommersemester der 31. Oktober und für das Wintersemester der 31. März.

    Um an einem Prüfungstermin für die Lateinergänzungsprüfung teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung zu diesem Prüfungstermin über u:space erforderlich.

  • Wie trage ich die Ergänzungsprüfung am Studienblatt nach der Prüfung aus?

    Das SSC trägt die Note der Ergänzungsprüfung nach der Prüfung ein und entfernt den Eintrag am Studienblatt.
    Sollte der Eintrag nach der Noteneingabe bleiben, wenden Sie sich bitte an das SSC.

  • Wen kann ich bei weiteren Fragen zu den Zusatz- und Ergänzungsprüfungen kontaktieren?
    Für administrative Fragen

    Heidelinde Juran
    Mail: heidelinde.juran@univie.ac.at
    Telefon: +43-1-4277-45102

     

    Für inhaltliche Fragen

    Lavinia Ioana Enache
    Mail: lavinia.enache@univie.ac.at
    Telefon: +43-1-4277-41927