Nostrifizierung
Eine Nostrifizierung dient der Anerkennung eines nicht-österreichischen Studienabschlusses und entspricht somit der Gleichstellung eines inländischen Abschlusses mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten (z.B. Ausübung des damit in Verbindung stehenden Berufes).
Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes bzw. der europäischen Union ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich, außer in einigen Fällen, die das Lehramt betreffen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Studienpräses.
Allgemeine Informationen zur Nostrifizierung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Auf der Webseite des Studienpräses finden sich ein FAQ zum Thema Nostrifizierung.
Ansprechperson für den Erstkontakt:
Claudia Fritz-Larott
E-Mail: nostrifizierung@univie.ac.at
Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis, dass die Nostrifizierung für die angestrebte Berufsausübung bzw. Ausbildung in Österreich unbedingt erforderlich ist.
Die Nostrifizierung wird nach Erstkontakt mit Claudia Fritz-Larott im StudienServiceCenter eingereicht.
Max. Dauer: drei Monate
Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.
Benötigte Beilagen und Nachweise
- Diplomurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
- Zeugnisse: Nachweise über die absolvierten Prüfungen und approbierten wissenschaftlichen Arbeiten (Originale oder beglaubigte Abschriften)
- Studienblatt: Nachweis der Zulassung an der Heimatuniversität (Original oder beglaubigte Abschrift)
- Studienplan: Nachweis über den Studieninhalt des absolvierten Studiums
- Wissenschaftliche Arbeit/en (Bakkalaureats-, Magister-, Diplomarbeit oder Dissertation) jeweils mit einer 10-seitigen, deutsch- oder englischsprachigen Zusammenfassung
- Lebenslauf
- Nachweis über die zwingende Notwendigkeit der Nostrifizierung für die Berufsausübung oder die Ausbildung in Österreich
- Reisepass (Original)
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
- Reifeprüfungszeugnis bzw. Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Original oder beglaubigte Abschrift)
- ggf. Heiratsurkunde, falls nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht (Original oder beglaubigte Abschrift)
- Einzahlungsbestätigung der Nostrifizierungstaxe (EUR 150,00)
- Autorisierte Übersetzungen aller fremdsprachigen Nachweise