Doktoratsstudien

Es gibt drei Möglichkeiten, ein reguläres geistes- und kulturwissenschaftliches Doktoratsstudium an der Universität Wien zu absolvieren. Während alle Doktorand*innen die verpflichtenden Lehrveranstaltungen und alle Elemente des Doktoratsstudiums absolvieren müssen (siehe Curriculum), unterscheidet sich ihr Weg zum erfolgreichen Doktorat hinsichtlich ihrer Finanzierung, des Zugangs zu den Programmen der Doktoratsschule und der Antragsberechtigung für die Fördermöglichkeiten:

  • Doktorand*innen mit einer Anstellung an der Universität Wien in der Doktoratsschule
  • Frei finanzierte Doktorand*innen in der Doktoratsschule
  • Doktorand*innen der Geistes- und Kulturwissenschaften außerhalb der Doktoratsschule

Besonderheiten der Doktoratsschulen an der Universität Wien

Einige Dissertationsgebiete sind seit Einführung der neuen SPLs und Schools in mehreren SPLs studierbar und die SSC Zuständigkeit ergibt sich immer aus der SPL:

Konstelation 1: Doktorand A forscht im Dissertationsgebiet der Sprachwissenschaft (normalerweise an der philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät verankert, SPL 42), ist aber der Doktoratsschule der Bildungswissenschaft zugeordnet (SPL 59). D.h. der Doktorand muss sich an das StudienServiceCenter der Bildungswissenschaft wenden.

Konstelation 2: Doktorandin B forscht im Dissertationsgebiet der Sprachwissenschaft (SPL 42) und ist der Doktoratsschule für Philologisch-Kulturwissenschaftliche Studien zugeordnet (auch SPL 42). In diesem Fall ist das StudienServiceCenter der Phil-Kultur zuständig.

Wir ersuchen alle Doktorand*innen auf diese Zuständigkeiten zu achten.

Wenn es um Finanzierungsanträge geht, ist nicht das SSC zu kontaktieren, sondern immer das DoktorandInnenzentrum oder die Kontaktperson in der Doktoratsschule! Die Kontaktperson der Doktoratsschule wird in Bälde bekanntgegeben.