Anmeldung der Diplomarbeit
Voraussetzung für die Anmeldung der Diplomarbeit ist ein positiver Abschluss des 1. Studienabschnittes. Das Thema ist aus einem der im Studienplan festgelegten Bereiche zu wählen und so zu definieren, das die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten möglich ist, was ebenfalls im Studienplan geregelt ist. Im Zuge der Themenwahl ist unter den Lehrenden eine geeignete Betreuungsperson zu suchen. Anschließend bedarf es einer formalen Anmeldung der Diplomarbeit (1-fach, mit der Unterschrift der Betreuer*innen) mit dem Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" im StudienServiceCenter des Diplomarbeitsfaches (elektronisch auf ssc.philologische-kulturwissenschaften@univie.ac.at). Weiters muss laut Satzung der Universität Wien, studienrechtlicher Teil, eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens miteingereicht werden. Nach der Genehmigung durch die Studienprogrammleitung kann mit der Bearbeitung begonnen werden.
Weitere Informationen zur gemeinsamen Bearbeitung von Diplom- und Masterarbeitenfinden Sie im FAQ.
Formulare für die Anmeldung der Diplomarbeit
Abgabe der Diplomarbeit
Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Abgabe sind im Leitfaden nachzulesen (Anmerkung: Punkt III. Absatz 3 muss aufgrund der derzeitigen Lage nicht eingehalten werden).
Es werden nur zweisprachige Titelblätter akzeptiert. Bitte beachten Sie beim Titelblatt die Formvorgaben "Deckblatt".
- Hochladen der wissenschaftlichen Arbeit auf Hopla
- Unterschriebene Hochladebestätigung per Mail an ssc.philologische-kulturwissenschaften@univie.ac.at schicken, nachdem die Arbeit von der Plagiatsprüfung freigegeben wurde.
- Danach geben Sie Ihre hart gebundene Diplomarbeit (2 Exemplare) sobald wie möglich im SSC (Spitalgasse 2, Campus Hof 2, Zugang 2.9, 1090 Wien) zu den dafür vorgesehenen Öffnungszeiten, jedoch spätestens vor Erhalt der Abschlussunterlagen ab.
- Warten Sie auf die Rückmeldung via E-Mail über die Begutachtung (max. zwei Monate).
Formulare für die Abgabe der Diplomarbeit
Sperre der Benutzung der Diplomarbeit
Die Benutzung einer Diplomarbeit kann mit entsprechender Begründung für die Dauer von maximal fünf Jahren gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist beim Einreichen der Diplomarbeit abzugeben.
- Wollen Sie die Arbeit nur von der online-Verfügbarkeit sperren lassen, nicht jedoch von der Aufstellung in Universitäts- und Fachbibliothek, dann kreuzen Sie bitte beim Hochladen im Hopla entsprechendes Feld an (siehe auch Hinweise zur Online Sperre)
Einreichstelle: StudienServiceCenter
Beilage: Begründung der Sperre
Wichtige Hinweise: Die Sperre ist durch die Betreuungsperson auf dem Formular zu bestätigen.
Verständigung: per E-Mail an den u:account